Tausende kennen Käfers Leihhaus und fühlen sich dort gut beraten.
Als Neukunde wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, die Leistungen von Käfers Leihhaus kennen zu lernen. Daher schenken wir allen unseren Neukunden 10,-€.*
Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen und drucken Sie sich gleich hier Ihren Gutschein aus.
*gilt nur zur Verrechnung mit Zinsen und Kosten für Neukunden bei Abschluss eines Pfandkreditvertrages.
SEIT 1999 SIND WIR IM HERZEN VON MÜNCHEN FÜR UNSERE KUNDEN TÄTIG
Bei uns können Sie schnell und unbürokratisch einen finanziellen Engpass überbrücken. Egal ob unvorhergesehene Reparaturen, ein Urlaub oder andere Gründe – bei uns bekommen Sie den Kredit sofort bar ausbezahlt und Sie müssen keinen Gehaltsnachweis vorlegen und wir holen auch keine Schufa-Auskunft ein. Ein Pfandgegenstand und Ihr Personalausweis genügen.
Wir haben wieder ganz normal geöffnet!
Ab dem 15.02.21 sind keine Termine mehr nöig um Ihre Pfänder einzulösen oder zu verlängern. Auch der Neuversatz ist wieder ganz normal möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie in den Geschäftsräumen eine FFP2-Maske tragen müssen. Ansonsten dürfen wir Sie leider nicht bedienen.
Bitte bringen Sie etwas Geduld mit, da sich nur 4 Personen gleichzeitig in unseren Kundenräumen aufhalten dürfen. Wir tun unser möglichstes einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Jedoch kann es aufgrund der jetzigen Bestimmungen zu Verzögerungen kommen.
Die Geräte müssen technisch und optisch in einem einwandfreien Zustand sein. Bitte achten Sie darauf, dass alle Pass- und Kennwörter auf Ihren Geräten entfernt sind. Bitte denken Sie daran den Akku aufzuladen. Vergessen Sie nicht das Zubehör wie Netzteile, Controller oder Fernbedienungen mitzubringen, da wir sonst diese Geräte nicht beleihen können.
Die Laufzeit des Kreditbetrages beträgt 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie weitere 4 Wochen Zeit, Ihre Pfänder abzuholen oder die Laufzeit zu verlängern.
Ein Pfandkredit kann bei kurzen Laufzeiten verhältnismäßig günstig sein, da hier insbesondere Kreditnebenkosten wie Abschluss- oder Schätzgebühren völlig entfallen.
Ein Kredit über € 100,- kostet zum Beispiel € 3,50 pro Monat Ein Kredit über € 1.000,- kostet zum Beispiel
€ 40.- pro Monat Diese Beträge enthalten außer den Zinsen auch die Gebühren für sachgemäße und sichere Aufbewahrung der Pfänder und die Versicherungskosten. Weitere Kosten entstehen zu keinem Zeitpunkt.
Bei der Verlängerung des Kreditvertrages zahlen Sie nur die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit.
Wenn Sie Ihre Eigentum verpfänden, werden alle Angaben vertraulich behandelt und auch nicht an Dritte weitergegeben.
Keine! Der Kreditnehmer übernimmt keine persönlichen Verpflichtungen. Gewähr für den Kredit ist nur der hinterlegte Pfandgegenstand. Das gibt es nur beim Pfandkredit.
Bitte teilen Sie uns den Verlust umgehend mit, damit wir einen Sperrvermerk vornehmen können, da sonst ein Unbefugter Ihr Pfand abholen kann.
Berechnen Sie hier individuell Ihren Wunschbetrag mit allen Kosten. Die Abrechnung erfolgt je angebrochenem Monat (d.h. es werden bei der Ermittlung der Kosten immer volle Monate abgerechnet).
Wir haben wieder ganz normal geöffnet!
Ab dem 15.02.21 sind keine Termine mehr nöig um Ihre Pfänder einzulösen oder zu verlängern. Auch der Neuversatz ist wieder ganz normal möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie in den Geschäftsräumen eine FFP2-Maske tragen müssen. Ansonsten dürfen wir Sie leider nicht bedienen.
Bitte bringen Sie etwas Geduld mit, da sich nur 4 Personen gleichzeitig in unseren Kundenräumen aufhalten dürfen. Wir tun unser möglichstes einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Jedoch kann es aufgrund der jetzigen Bestimmungen zu Verzögerungen kommen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass frühestens nach 4 Monaten die nicht ausgelösten Pfänder, nach den gesetzlichen Vorschriften der Pfandleihverordnung und nach öffentlicher Bekanntmachung, öffentlich versteigert werden dürfen.
Die Pfandleihverordnung bestimmt, dass nur ein öffentlicher bestellter und vereidigter Auktionator oder Gerichtsvollzieher, der persönlich völlig unabhängig sein muss, die Versteigerung durchführen darf. Vor Beginn der Versteigerung haben die Interessenten eine Stunde Zeit die einzelnen Artikel genau zu betrachten. Der Aufrufpreis setzt sich nur aus dem ausbezahlten Darlehen + Zinsen + Kosten bis zum Tag der Versteigerung zusammen – meist noch darunter. Das Gebot ist verbindlich. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss sofort in bar bezahlen und erhält darufhin den ersteigerten Gegenstand.
Wenn ein Leihhaus seine nicht eingelösten Pfänder verwerten muss, so ist das eine öffentliche Versteigerung. Dem Leihhaus stehen aus der Versteigerung nur das ausgezahlte Darlehen + Zinsen + Kosten zu. Ein eventuell erzielter Mehrerlös steht dem Einlieferer zu, bzw. muss nach einer Frist von 2 Jahren ersatzweise an den Staat abgeführt werden. Hohe Versteigerungserlöse kommen dem Leihhaus nicht zu gute. Bei Auktionshäusern ist das Gegenteil der Fall. Je höher der Versteigerungserlös desto höher der Gewinn des Auktionshauses. Der sogenannte Schätzwert bzw. Aufrufpreis wird meist willkürlich festgelegt. Die Versteigerung muss nicht von einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt werden. Auch die persönliche Trennung des Auktionators vom versteigernden Unternehmen ist in den meisten Fällen nicht gegeben.
J. Haug öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer Wolkensteinstr. 7, 81545 München
DIE BESCHREIBUNG, BZW. BEZEICHNUNG DER ZUR VERSTEIGERUNG GELANGENDEN GEGENSTÄNDE WERDEN NACH BESTEM WISSEN UND GEWISSEN VORGENOMMEN, STELLEN JEDOCH KEINE ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFTEN IM SINNE DER §§ 459FF BGB DAR.
Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, bleiben daher unberücksichtigt. Für Katalogbeschreibungen sowie mündliche Erläuterungen wird nicht gehaftet.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Überangebot nicht erfolgt. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern z.B. bei Nichterreichen des Limitpreises. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von 2 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann dieses Los ohne Rückfrage an den Limitbieter abgegeben werden. Bei Auseinandersetzungen oder Zweifeln am Zuschlag oder wenn der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen will, ist der Versteigerer berechtigt, neu auszubieten.
Der Versteigerer kann einzelne zur Versteigerung gelangende Lose zusammenfassen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurücknehmen.
Der Zuschlag verpflichtet zur Bezahlung und Abnahme der ersteigerten Gegenstände. Der Kaufpreis ist sofort in bar zu bezahlen.
ZUZÜGLICH ZUM ZUSCHLAGSPREIS WIRD EIN AUFGELD IN HÖHE VON 10% (DAS AUFGELD IST MWST-PFLICHTIG) ERHOBEN.
Wenn der Ersteigerer trotz Mahnung und nach Setzung einer Frist von 14 Tagen die Abnahme verweigert oder die fälligen Beträge nicht bezahlt, ist der Auktionator nach Wahl berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder das Versteigerungsgut neu zu versteigern, bzw. frei zu verkaufen° Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über. Gefahrenübergang und Lagerung des ersteigerten Gutes gehen ab Zuschlag auf den Erwerber über bzw. zu seinen Lasten.
Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss sofort erfolgen. Eine Haftung für etwaige Beschädigung oder Verlust der Güter übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und/oder Transport erfolgt auf Kosten und Risiko des Erwerbers.
In den Auktions- und Geschäftsräumen haften die Besucher (Eltern für Ihre Kinder) insbesondere bei Besichtigungen ungeachtet eines Verschuldens für alle verursachten Schäden.
Die allgemeinen Versteigerungsbedingungen können an der Kasse eingesehen werden. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.